Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Blautal Outdoor Festival, vom 08-10.06.2018, in Blaustein

 

1. Allgemeines

1.1 Das Blautal Outdoor Festival wird nachfolgend als „BOF“, oder „Veranstaltung“ benannt. Veranstalter ist das Bad Blau als Eigenbetrieb der Stadt Blaustein, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

1.2 Wer sich zu einem Kurs im Rahmen des BOF anmeldet, erkennt diese AGB an.

1.3 Aus Gründen der Verständlichkeit und Lesbarkeit wird jeweils von Teilnehmern in der männlichen Form gesprochen, wobei auch die weiblichen Teilnehmer gemeint sind.

1.4 Diese AGB gelten für alle buchbaren Sport- und Fitnesskurse im Rahmen der BOF-Veranstaltung.

1.5 Die AGB sind einsehbar auf der Website: www.blautal-outdoor-festival.de

 

2. Teilnahmebedingungen und Leistungsumfang

2.1 Für die Teilnahme am BOF wird ein Mindestalter von 16 Jahren vorausgesetzt.

2.2 Der Leistungsumfang der jeweiligen Kurse ist über die Website „www.blautal-outdoor-festival.de“ einsehbar. Eine Umbuchung von Kursen ist nur mit Rücksprache des Veranstalters möglich.

2.3 Festivalteilnehmern, die einen zahlungspflichtigen Kurs gebucht haben, steht für diesen Tag auch die Bade- und Saunalandschaft des Bad Blaus und die Nutzung der Badespinde zur Verfügung.

2.4 Während des Festivals sind die Teilnehmer selbst für die Erhaltung der eigenen Gesundheit verantwortlich. Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme am jeweiligen Kurs bestehen. Dies gilt auch für die Ausübung der Sportarten. Für sämtliche Risiken, die mit der Ausübung der Sportarten einhergehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Mit der Buchung erklärt der Teilnehmer seine Kenntnisnahme und sein Einverständnis für diese Risiken.

2.5 Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen und Verhaltensregeln der Guides/Trainer und des Organisationsteams einzuhalten.

2.6 Der Veranstalter und die Guides/Trainer behalten sich vor, die Teilnehmer entsprechend ihrer Fähigkeiten, Kenntnisse und deren Fitnesszustand in Gruppen einzuteilen.

2.7 Die Trainer und Guides haben keine Berechtigung, für den Veranstalter rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

2.8 Die Teilnehmer haben eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die für die jeweiligen Sportarten und Kurse benötigten Materialien, Bekleidung und Ausrüstungsgegenstände für sie vorhanden sind. Bei unzureichender Ausrüstung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von einem Kursangebot auszuschließen.

 

3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1 Der Vertragsabschluss erfordert eine verbindliche Anmeldung auf der Website „www.blautal-outdoor-festival.de“, über das dort hinterlegte Anmeldeformular. Der Teilnehmer hat hierbei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben des Veranstalters wahrheitsgemäß zu beantworten. Für jeden Teilnehmer muss eine eigene Anmeldung erfolgen.

3.2 Nach Abschluss der Onlineregistrierung erhält der Teilnehmer per Mail eine Rechnung und das Teilnehmerticket.

3.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, dieses Ticket zur Veranstaltung mitzuführen, in Papierform, oder digital.

 

4. Hauptpflichten des Veranstalters

4.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die im Programm dargestellte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Testmaterial wird von den jeweiligen Ausstellern gestellt, die dafür verantwortlich sind. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf die Teilnahme am gebuchten Kurs und die fachliche Anleitung des durch den vom Veranstalter zu stellenden Kursleiters/Guide, solange er die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt.

4.2 Für das Testmaterial vor Ort schließt der Teilnehmer mit dem Aussteller einen Überlassungsvertrag ab. Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Testmaterial übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

5. Hauptpflichten des Teilnehmers

5.1 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, während des Kurses den Anweisungen des jeweiligen Kursleiters/Guides unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Jegliche Leihausrüstung ist pfleglich zu behandeln.

5.2 Jeder Teilnehmer hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (auch für fahrlässiges Handeln). Auf Verlangen des Veranstalters muss der Teilnehmer vor Kursbeginn diesem einen Nachweis über eine gültige private Haftpflichtversicherung vorweisen.

 

6. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

6.1 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur fristgerechten Bezahlung der Kursgebühr.

6.2 Gehen die Teilnahmegebühren nicht rechtzeitig beim Veranstalter ein, so entsteht kein Teilnahmerecht am Kurs.

 

7. Organisatorische Änderungen

7.1 Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund notwendig werden und vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

7.2 Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch einen bestimmten Guide/Trainer durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn der Kurs mit dem Namen eines bestimmten Trainers angekündigt wurde. Ein Trainer- oder Guidewechsel bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7.3 Die Sicherheit der Gruppe und die Gesundheit der Teilnehmer haben grundsätzlich Vorrang vor der exakten und planmäßigen Durchführung der Veranstaltungen. So kann es z. B. dazu kommen, dass bei einer erheblichen Erschöpfung von Teilnehmern, die deren Gesundheit gefährden könnte, Touren angemessen abgeändert werden. Diese Entscheidung ist das Recht des jeweiligen Guide/Trainers, der sie trifft.

7.4 Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor insbesondere dann, wenn diese durch die Wetterverhältnisse, dringende Erfordernisse innerhalb der Gruppe oder andere, nicht vom Veranstalter beeinflussbare Umstände (z. B. höhere Gewalt), zur Sicherheit der Teilnehmer erforderlich sind.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

8.1 Für das Zustandekommen eines Kurses zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig (siehe jeweilige Touren/Kurse im Programm auf der o. g. Website). Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl für einzelne Touren/Trainings behält sich der Veranstalter vor, diese Touren/Trainings abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Über das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und die deshalb erfolgende Absage der Tour/des Trainings wird der Veranstalter die Teilnehmer spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn informieren. Die Teilnehmer haben in diesem Falle die Möglichkeit, andere Touren/Trainings als Ersatz zu buchen. Finden sie keine Ersatzmöglichkeiten, dann werden die von ihnen eingezahlten Entgelte zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

8.2 Der Veranstalter kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Kursangebot aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Teilnahmegebühren werden anteilig erstattet, sofern der Ausfall nicht aus Gründen höherer Gewalt erfolgt.

8.3 Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund und ggf. nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. Schadenersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt.

8.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten des Teilnehmers in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Kursbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung
  • Ehrverletzungen aller Art (fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen) gegenüber Teilnehmern, Kursleitern, Trainern, Guides oder Beschäftigten des Veranstalters
  • wiederholtes Darstellen einer Gefahr für andere Teilnehmer trotz Abmahnung
  • Begehen einer Straftat während/vor/nach dem Kurs (z. B. Diebstahl)
  • Erfüllung anderer Tatbestände, die den geregelten Kursablauf beeinträchtigen oder ganz in Frage stellen
  • in sonstiger Weise den Grundsätzen des Veranstalters zu wider handeln (z. B. alkoholisierte Teilnahme am Kurs)
  • Verstöße gegen die Hausordnung des Bad Blau

8.5 Die Entscheidung, einen Vertrag fristlos zu kündigen, liegt im Ermessen des Veranstalters. Statt einer Kündigung kann der Veranstalter den Teilnehmer auch von einer Kurseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch des Veranstalters wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

 

9. Kündigung und Widerruf durch den Teilnehmer

9.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, den geltenden Vertrag vor Beginn der Veranstaltung zu kündigen. Hierfür sind die nachfolgenden Rücktrittsfristen festgelegt, für die der Teilnehmer dem Veranstalter eine pauschale Aufwandsentschädigung zahlen muss:

Kündigung Von dem Teilnehmer zu zahlender Betrag
Bis 60 Tage vor der Veranstaltung 10 % der Kursgebühren
Bis 28 Tage vor der Veranstaltung 25 % der Kursgebühren
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Kursgebühren
Ab Veranstaltungsbeginn 100 % der Kursgebühren

9.2 Die vom Teilnehmer bereits gezahlte Kursgebühr wird vom Veranstalter unter Abzug der oben genannten Rücktrittsgebühren, zurückgezahlt.

9.3 Der Teilnehmer hat das Recht, seine Buchung entsprechend den vom Veranstalter geltenden Richtlinien auf eine andere, für den von ihm gebuchten Kurs geeignete Person zu übertragen. Dieser neue Teilnehmer muß das schriftliche Einverständnis des Teilnehmers, der die Buchung abgeschlossen hat, bei der Umbuchung dem Veranstalter vorlegen. Bei einem solchen Wechsel entstehen den Teilnehmern keine zusätzlichen Kosten.

 

10. Ausfall der Veranstaltung

10.1 Im Falle eines Ausfalls des BOF, auf Grund von höherer Gewalt, sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen.

 

11. Haftung des Veranstalters

11.1 Die Teilnahme an den Kursen und dem Festivalprogramm erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

11.2 Der Veranstalter weist darauf hin, dass gerade bei körperlichen Beeinträchtigungen, aber auch grundsätzlich vor oder bei der Aufnahme einer sportlichen Betätigung eine(sport-)ärztliche Untersuchung durchgeführt werden sollte.

11.3 Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Dies gilt ebenfalls für alle vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für fahrlässige, aber nicht grob fahrlässig verursachte Sachschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt.

11.4 Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen für Personenschäden und Verletzungen, die auf Grund unsachgemäßer Verwendung der Sport- und Outdoorausrüstung durch den Teilnehmer entstehen. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

11.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden an mitgebrachten Wertgegenständen der Teilnehmer, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.??

 

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt dann die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Regelung am nächsten kommt.

 

Stand: 01.02.2018

 

 


Haus- und Badeordnung Bad Blau

Stadt Blaustein Alb-Donau-Kreis
Haus- und Badeordnung der Stadt Blaustein für den Eigenbetrieb „Bad Blau“ vom 01.08.2015

 

Diese Haus- und Badeordnung gilt für den Bade- und Saunabereich des Freizeitbades Bad Blau und ist für alle Besucher verbindlich. Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Badepersonals ist Folge zu leisten. Im Übrigen ist insbesondere Folgendes zu beachten:

 

1. Allgemeines

1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freizeitbad Bad Blau.

1.2 Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen an.

1.3 Zu ihrer Sicherheit werden sicherheitsrelevante Bereiche mit einer Livebildübertragung in den Schwimmmeisterraum überwacht.

1.4 Die Betriebseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher für den Schaden.

1.5 Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

1.6 Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb des Gebäudes gestattet.

1.7 Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur im dafür ausgewiesenen Bereich gestattet.

1.8 Behälter aus Glas (Flaschen, Dosen usw.) dürfen nur im gastronomischen Bereich benutzt werden.

1.9 Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

1.10 Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.

1.11 Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

1.12 Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.

1.13 Das Reservieren von Sitz- und Liegeplätzen ist nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung kann der reservierte Bereich freigeräumt werden.

1.14 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ist ohne deren Einwilligung verboten.

1.15 Maniküre, Pediküre, Maßnahmen zur Körperenthaarung sowie das Färben und Tönen der Haare sind nicht gestattet.

1.16 Aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen können keine Gegenstände ausgeliehen werden. Ausnahmen sind der Handtuch- und Bademantelverleih gegen Bezahlung an der Kasse und Tauchringe ohne Gebühr und Bälle für den Liegewiesenbereich gegen Pfand. Ebenfalls ausgenommen sind hauseigene Kursteilnehmer und Schulen bei denen Sondervereinbarungen gelten.

 

2. Öffnungszeiten und Zutritt

2.1 Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gemacht. Kassenschluss ist eine Stunde vor Betriebsende. Die Bade- und Saunazeit endet eine halbe Stunde nach Kassenschluss.

2.2 Außerhalb der Öffnungszeiten darf das Gebäude und die Liegewiese nur von berechtigten Personen betreten werden.

2.3 Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.

2.4 Personen,

  1. die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
  2. die Tiere mit sich führen,
  3. die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden),
  4. die an Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können

ist der Zutritt nicht gestattet.

2.5 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, sowie Kinder unter 9 Jahren, Blinde, Geisteskranke sowie Anfallskranke, erhalten nur zusammen mit einer Begleitperson Zutritt. Kinder unter 9 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson eingelassen werden, wenn diese 16 Jahre alt oder ein Elternteil ist.

2.6 Im „Bad Blau“ gelöste Tageskarten berechtigen nicht zum wiederholten Betreten des Bades. Bei Zeitkarten muss ein Lichtbild im Kassensystem hinterlegt werden. Sie gelten nur für den angegebenen Zeitraum und sind nicht übertragbar.

2.7 Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein. Karten werden bei Missbrauch ohne Ersatz eingezogen.

2.8 Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.

2.9 Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Karten.

2.10 Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preistafel am Eingang aufgeführt.

2.11 In der Zeit, in der der Frühschwimmertarif gilt, steht nur das Schwimmer- und Abenteuerbecken zur Verfügung. Die weiteren Becken und das Dampfbad können nur zu den normalen Öffnungszeiten genutzt werden.

 

3. Haftung

3.1 Die Besucher benutzen die Einrichtung auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, diese in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

3.2 Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

3.3 Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in das „Bad Blau“ eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für das Geld und Wertsachen, die in Kleiderablagen und Schließfächern abgelegt sind, ebenso für die auf den Parkflächen abgestellten Fahrzeuge.

3.4 Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

4. Benutzung des Badebereiches

4.1 Den Garderobenschrank hat der Badegast selbst zu verschließen, der Schlüssel oder das Chipmedium ist während des Badens selbstverantwortlich zu verwahren. Für verlorene Chipmedien sind eine Ersatzgebühr von 30 € zu entrichten. Für verlorene Schlüssel ist ein Betrag von 10 € zu entrichten. Dieser Betrag wird zurückerstattet, falls der Schlüssel vor Beschaffung eines Ersatzschlüssels durch den Badebetreiber gefunden wird.

4.2 Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.

4.3 Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

4.4 Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten.

4.5 Textilfreie Badezeiten werden gesondert bekannt gegeben.

4.6 Die Nutzung des Schwimmerbeckens mit Schwimmflügeln ist nicht gestattet.

4.7 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.

4.8 Die Benutzung von Taucherbrillen und Schnorchelgeräten bedarf einer besonderen Zustimmung.

4.9 Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung von Flossen erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr und ist nur auf abgetrennten Schwimmbahnen gestattet.

4.10 Die Aufenthaltsdauer im Sole- Vitalbecken sollte nicht mehr als 20 Minuten betragen, danach sind längere Ruhepausen angezeigt.

4.11 Fachreservierungen der Schrankschließanlage nach Betriebsschluss sind nicht erlaubt. Bei Verstößen kann die Pfandmünze als Bußgeld entnommen und der Inhalt an das Fundbüro übergeben werden.

 

5. Benutzung des Saunabereiches

5.1 Die Saunalandschaft im Bad Blau dient Ihrer Erholung und der Förderung Ihrer Gesundheit.

5.2 Bitte verhalten Sie sich so, wie Sie es von unseren anderen Saunagästen erwarten würden. Wenn Sie unsere Hinweise beachten, sollte Ihr Aufenthalt in unserer Saunalandschaft zu Ihrem Wohlbefinden beitragen.

5.3 In den Saunakammern werden Wasseraufgüsse grundsätzlich nur durch das Badepersonal ausgeführt. Ausnahme ist die Lapplandsauna! Eigene Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden.

5.4 Die Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer ausreichend großen Handtuchunterlage genutzt werden.

5.5 Der Saunabereich mit Ausnahme des Gastrobereiches ist ein Nacktbereich, d. h. im gesamten Saunabereich ist das Tragen von Badebekleidung nicht erlaubt.

5.6 Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllten Badetuch besucht werden.

5.7 Bitte tragen Sie das Saunaband jederzeit sichtbar am Körper, um Missverständnisse zu vermeiden.

5.8 Bitte nutzen Sie im Dampfbad den vorhandenen Wasserschlauch und reinigen Sie die Sitzflächen.

5.9 Achten Sie darauf, Handtücher zum Trocknen nur an den vorgesehenen Heizkörpern zu deponieren, nicht in den Saunakabinen oder auf dem „Heißen Stein“. Der „Heiße Stein“ dient der Entspannung und fördert die Durchblutung.

5.10 Bitte lesen Sie keine Zeitungen und Zeitschriften im Ruhe- und Schlafraum.

Verhalten in Sauna- und Warmlufträumen

5.11 Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

5.12 Badeschuhe müssen aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt werden.

5.13 Die Holzbänke sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, dass der Körpergröße entspricht, denn die Holzteile dürfen nicht mit Schweiß verunreinigt werden.

5.14 Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in den Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Bitte nehmen Sie außer einem Liegetuch oder einer Sitzunterlage nichts in die Schwitzräume mit. Ausnahme ist die Lapplandsauna, hier gelten die dort ausgehängten Sonderregeln für das finnische Saunieren.

5.15 Nach dem Aufenthalt in den Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.

Besondere Hinweise

5.16 Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten abklären, dass keine Risiken durch das Saunieren bestehen.

5.17 Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Bitte achten Sie darauf und verhalten Sie sich mit Umsicht.

5.18 Saunaaufgüsse und das vorherige Belüften der Saunakammer werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

5.19 In den Wintermonaten darf keinesfalls Schnee auf die Saunaöfen gelegt werden, da durch organische Stoffe im Schnee Brand- oder Rauchgefahr gegeben ist.

5.20 Sämtlichen Anordnungen des Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten.

 

Ihr Bad Blau Team wünscht Ihnen einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt!

 

6. Ausnahmen

6.1 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb.

6.2 Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

7. Inkrafttreten

7.1 Die Badeordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Thomas Kayser, Bürgermeister